FAQ - Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept sowie höchstes Engagement. Eine mehrfache Vermarktung und der damit verbundener Wegfall der Seriösität Ihrer Immobilie wird vermieden.


Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?

Natürlich können Sie das. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit dafür einplanen und sich mit der Materie wirklich ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Bei Anfragen per E-Mail, Telefon, über unsere Homepage oder eines der Immobilienportale entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. In diesem Fall sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.


Muss ich als Eigentümer/Verkäufer den Makler bezahlen?

Ja. Am 23.12.2020 trat das Gesetz über die Teilung der Maklerprovision und somit das neue Maklerrecht in Kraft. Somit müssen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision beim Immobilienkauf teilen. Normalerweise liegt die Courtage (Maklerprovision) zwischen 3 und 4% für jede Seite. Das neue Maklerecht gilt nicht für Gewerbeimmobilien.


Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus. Durch mehrere Makler kann die Immobilie, die dann mehrfach Vermarktet wird und zu der es nicht eine bestimmte Ansprechperson gibt, schnell an Seriösität verlieren.



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